- Mietrecht
- Tipps
Eigentümerwechsel: Mietvertrag hüten!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenDie allerwichtigste Regel beim Eigentümerwechsel lautet „Kauf bricht nicht Miete“. Der alte
Mietvertrag bleibt weiter wirksam, egal ob es sich um einen schriftlichen oder mündlichen Mietvertrag handelt. Es muss nicht sofort ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, in dem der neue Eigentümer dann nach Belieben Änderungen vornehmen kann.
Deshalb sollte der alte Mietvertrag gut aufbewahrt werden - er schützt vor neuen (nachträglichen) Vereinbarungen. Schlägt der neue Vermieter Änderungen vor, so sollte auf jeden Fall eine
rechtliche Beratung über die Vor- und Nachteile des neuen Vertrages in Anspruch genommen werden, ehe man sich zur Unterschrift entscheidet.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.249 Beratungsanfragen
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!
Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant