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Balkon: Wäsche

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Balkon kann zur Trocknung von geringen Menge an Wäsche problemlos verwendet werden. Auch kann ein Wäscheständer (AG Euskirchen - Az: 13 C 663/94) aufgestellt oder eine Wäschestange oder -leine fest installiert werden.

Die notwendigen Bohrungen sind auf dem Balkon genauso wie innerhalb der Wohnung zulässig (LG Nürnberg-Fürth - Az: 7 S 6265/89). Sollen größere Mengen an Wäsche getrocknet werden, so ist dies in jedem Fall dann unproblematisch, wenn der Balkon zum Hinterhof hinausgeht und niemand ernsthaft hieran Anstoß nehmen kann.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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