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Umgang mit Forderungen nach einer Abstandszahlung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Hat der aus dem Mietvertrag ausscheidende Mieter für die Mietwohnung Gegenstände - etwa eine Einbauküche oder einen Teppichboden - angeschafft, und will er diese bei Auszug nicht mitnehmen, bietet er sie oftmals dem neuen Mieter gegen "Abstandszahlung" an.

Nimmt der neue Mieter das Angebot des alten Mieters an, kommt ein gewöhnlicher Kaufvertrag über die in Frage stehenden Gegenstände zustande. Der neue Mieter schuldet dem alten Mieter den vereinbarten Preis und wird Eigentümer der Sachen.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki