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Inspektion und Reinigung der Abwasserleitung in die Nebenkostenabrechnung?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Gerade in Mehrfamilienhäusern kommt es immer wieder einmal vor, daß die Abwasserleitung aufgrund von erhärteten Küchenfetten oder ähnlichen Substanzen verstopft. Dies führt nicht nur zu lästigen Nebeneffekten, sondern auch regelmässig zu erheblichen Kosten für die Beseitigung der Kosten - schnell kommt es zu einer Rechnung von deutlich über 1000 €.
Will der Vermieter in Konsequenz präventiv eine jährliche Inspektion und Reinigung der Abwasserleitung, so stellt sich die Frage, ob diese Kosten auf die Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umwälzbar sind.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Vermieter Aufwendungen, die ihm für die Beseitigung einer Verstopfung der Abwasserleitung entstanden sind, nicht auf alle Mieter umlegen darf. Er muss vielmehr ermitteln, welcher Mieter für den Schaden verantwortlich ist - nur dieser kann belastet werden. Ansonsten handelt es sich um Instandsetzungskosten, die der Vermieter zu tragen hat.
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