Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.381 Anfragen

Betriebskostenarten: Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hierunter fallen die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung soweit letztere nicht bereits unter dem gleichnamigen Posten angesetzt wurden.

Einrichtungen für die Wäschepflege sind etwa Waschmaschine, Wäscheschleuder, Wäschetrockner oder Bügelmaschine. Bei Vorhandensein von Münzautomaten obliegt es dem Vermieter zu belegen, dass die Kosten der Wascheinrichtung nicht bereits durch die Münzeinnahmen gedeckt sind. Werden die Geräte im Rahmen von Wartungsverträgen gepflegt, ist darauf zu achten, dass Reparaturkostenanteile als Instandsetzungskosten herausgerechnet werden.

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Mietrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dazu zählen der Betriebsstrom, die Kosten für Überwachung, Reinigung und Pflege der Geräte sowie Ausgaben für die Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit. Zudem sind Wasserkosten umlagefähig, sofern diese nicht separat unter dem Punkt Wasserversorgung abgerechnet werden.
Ja, laufende Wartungskosten sind umlagefähig. Wichtig ist jedoch, dass bei Wartungsverträgen die Anteile für Instandsetzung und Reparaturen herausgerechnet werden, da diese nicht als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden dürfen.
Ja. Wenn Münzautomaten vorhanden sind, muss der Vermieter nachweisen, dass die Kosten der Wascheinrichtung nicht bereits vollständig durch die Einnahmen der Münzautomaten gedeckt sind.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant