Betriebskostenarten: Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hierunter fallen die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung soweit letztere nicht bereits unter dem gleichnamigen Posten angesetzt wurden.
Einrichtungen für die Wäschepflege sind etwa Waschmaschine, Wäscheschleuder, Wäschetrockner oder Bügelmaschine. Bei Vorhandensein von Münzautomaten obliegt es dem Vermieter zu belegen, dass die Kosten der Wascheinrichtung nicht bereits durch die Münzeinnahmen gedeckt sind. Werden die Geräte im Rahmen von Wartungsverträgen gepflegt, ist darauf zu achten, dass Reparaturkostenanteile als Instandsetzungskosten herausgerechnet werden.