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§ 21 Sonstige Gründe

Wohngeldgesetz (WoGG)

Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,

1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

Dr. jur. Rochus SchmitzDr. jur. Jens-Peter VoßMartin Becker

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Dr. Peter Leithoff , Mainz