Um europäische Vorgaben zur Energieeffizienz umzusetzen, will die Bundesregierung neue Regeln für die Heizkostenabrechnung einführen. Sie hat dem Bundesrat dazu einen Verordnungsentwurf mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Am 5. November 2021 stimmt das Plenum darüber ab.
Ablesen aus der Ferne
Nach den Regierungsplänen müssen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort soll damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten.
Datensicherheit der Smartmeter
Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Das Einhalten des Stands der Technik wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten sind. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.
Informationspflichten für Gebäudeeigentümer
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, sollen Mieterinnen und Mieter regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel ist es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2-Emissionen reduzieren können.
Die Abrechnungen müssen detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.
Stärkerer Wettbewerb
Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssen bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Zeitverzug
Die Verordnung soll die Vorgaben der im Dezember 2018 novellierten Energieeffizienz-Richtlinie EED in nationales Recht umsetzen; deren Umsetzungsfrist ist bereits am 25. Oktober 2020 abgelaufen. Die Bundesregierung hatte ihren Verordnungsentwurf dem Bundesrat am 4. August 2021 zugeleitet.
Veröffentlicht: 27.10.2021
Quelle: BundesratKOMPAKT