Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.715 Anfragen

Neue Verteilung der Maklerkosten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, soll künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen müssen. Das hat der Bundestag am 14. Mai 2020 beschlossen, der Bundesrat berät am 5. Juni abschließend darüber.

Verkäufer muss Provisionszahlung nachweisen

Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat.

Maklerkosten werden geteilt

Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler einvernehmlich, dann müssen sie nach dem Gesetzesbeschluss automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen.

Maklerverträge nur noch schriftlich

Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.

Bildung von Wohneigentum erleichtern

Ziel des Gesetzesbeschlusses ist es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schützen. Außerdem soll die Absenkung der Erwerbsnebenkosten die Bildung von Wohneigentum erleichtern.

Veröffentlicht: 27.05.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.715 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant