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Mietspiegel: Aktuelle Mietpreisübersichten für Ihre Stadt und Region

Mietrecht

Der Mietspiegel ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er wird regelmäßig von Gemeinden oder Interessenverbänden veröffentlicht und ist besonders nützlich, um sicherzustellen, dass die Miete im Rahmen der ortsüblichen Mieten liegt.

Mit Hilfe eines Mietspiegels können Mieter und Vermieter überprüfen, ob sich die Miete im preisrechtlich zugelassenen Rahmen bewegt, ohne selbst vergleichbare Wohnungen ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.

Gleichfalls dient der Mietspiegel als Fundament für ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters, der den Mietzins an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen will.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten (§ 558c BGB). Er wird von den Gemeinden oder Interessenverbänden im regelmäßigen Abstand (i.d.R. zwei Jahre) herausgegeben und gilt nur im Bereich freifinanzierten Wohnungsbaus.

Weiterführende rechtliche Informationen rund um den Mietspiegel

Leitfaden für Kommunen zur Mietspiegelerstellung: Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln
(Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)

Ermitteln Sie die ortsübliche Miete in Ihrer Region

Wir haben für Sie aus den offiziellen Mietspiegeln der Städte und Gemeinden Mietpreisübersichten für 906 Städte und Gemeinden zusammengestellt, damit Sie sich einfach und schnell einen Überblick über die aktuellen Vergleichsmieten Ihrer Region verschaffen können. Diese Übersichten werden kontinuierlich für Sie aktualisiert.

Im Gegensatz zu vielen Mietpreisübersichten im Internet können sich Vermieter und Mieter nur auf die Daten aus dem aktuellen, offiziellen Mietspiegel berufen.

Stadt
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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