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Frankfurt am Main wird künftig gegen illegales „Residenzwohnen“ vorgehen

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Stadt Frankfurt am Main wird künftig konsequent gegen illegales „Residenzwohnen“ vorgehen. Das hat Planungsdezernent Mike Josef am Montag, 28. Oktober, während einer Pressekonferenz mitgeteilt.

„Sogenanntes Residenzwohnen ist ein relativ neues Phänomen. Es ist eine Form der Zweckentfremdung von Wohnraum, die sich im Moment auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt ausbreitet und gegen das Baurecht und die Ferienwohnungssatzung oder das Mietrecht verstößt“, erläutert Josef. „Auch die Miethöhen überschreiten eklatant die für Wohnraum bestehenden rechtlichen Regelungen und liegen häufig beim Dreifachen der üblichen Marktmieten. Das nehmen wir nicht hin und möchten, dass diese Wohnungen wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Deshalb reagieren wir zügig und gehen ab sofort konsequent dagegen vor. Wir wollen Wohnen für Frankfurterinnen und Frankfurter, keine Rollkoffer.“

Zunehmend werden möblierte Wohnungen unter Titeln wie „Wohnen auf Zeit“, „Businessapartments“, „Residenzapartments“ oder „Service-Apartments“ offeriert und vermietet, faktisch sind sie aber Beherbergungsbetriebe. Nach Recherchen der Bauaufsicht hat sich gezeigt, dass solche Angebote in Frankfurt in etwa 3000 baurechtlich genehmigten Wohnungen betrieben werden. Wohnen und Beherbergen ist bauplanungsrechtlich aber nicht gleichermaßen zulässig.

Der angebotene Wohnraum ist meist mit einfachsten Möbeln ausgestattet und wird dann kurzfristig, meist tage- oder wochenweise, Interessenten überlassen, die früher echte Hotels genutzt haben. Die Nutzer sind vielfältig, das Spektrum reicht von Touristen bis zu Montagearbeitern, die nur für einen kurzen Zeitraum in Frankfurt tätig sind. Durch die erhebliche Nachfrage ist dieses Segment äußerst lukrativ. Deshalb ist dieses Geschäftsmodell schnell expandiert. Die Anbieter sind gewerblich organisiert.

„Es ist für mich enorm wichtig, dieser fehlgeleiteten Entwicklung des Wohnungs- und Hotelmarkts entgegenzutreten. Der ohnehin äußerst knappe und schützenswerte Wohnraum in Frankfurt darf nicht durch eine unzulässige Nutzungsänderung diesem Zweck entzogen werden und in den Händen von Gewerbetreibenden zur rein kommerziellen Ware verkommen“, sagt Josef. „Ich habe daher die meinem Dezernat zugehörigen Ämter Bauaufsicht und Amt für Wohnungswesen darum gebeten, diesen Nutzungen mit allen verfügbaren Instrumenten entgegenzutreten. Wir haben bereits konkrete Fälle im Blick. Hierbei können gegen einzelne Anbieter nicht nur erhebliche Bußgelder verhängt werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den bei der illegalen Vermietung erzielten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen.“

Veröffentlicht: 31.10.2019

Quelle: PM der Stadt Frankfurt/Main

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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