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Kappungsgrenze in Hamburg auf 15%

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit entsprechender Verordnung hat der Hamburger Senat beschlossen, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei 15% in drei Jahren liegt. Die Verordnung gilt vom 1.9.2018 bis zum 31.8.2023. Damit wird die seit September 2013 bei 20% liegende Kappungsgrenze an die Lage auf dem Wohnungsmarkt angepasst, indem ganz Hamburg zu einem Gebiet im Sinn des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB erklärt wird. Dies ist ein Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

Veröffentlicht: 12.07.2018

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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