Das Schreiben fordert die Rückzahlung der Maklerprovision aufgrund der mehrfachen Rolle des Empfängers als Wohnungsvermittler und Eigentümer/Verwalter. Es wird auf die gesetzliche Regelung hingewiesen, die die Provision in diesem Fall ausschließt, und eine Frist zur Rückzahlung gesetzt.
An
Betrifft: Rückforderung der Maklerprovision
,
am habe ich einen Maklervertrag über die Vermittlung der Wohnung in in mit Ihnen abgeschlossen.
Entsprechend fiel für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision i.H.v. an. Diese habe ich Ihnen am überwiesen.
Wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, sind Sie sowohl Wohnungsvermittler als auch der vermittelten Wohnung. Somit steht Ihnen gem. § 2 Abs. 2.2 WoVermittG keine Maklerprovision zu. Ich fordere Sie daher auf, die Kautionszahlung vollständig auf mein Konto zu überweisen:
| IBAN: | |
| Inhaber: | |
| Verwendungszweck: |
Sollte der Betrag nicht bis spätestens zum auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Mein Rückforderungsanspruch verjährt drei Jahre nach Zahlung, so dass meine Forderung rechtzeitig geltend gemacht wurde.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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