Das Schreiben weist den Makler auf eine Überzahlung der Provision hin und fordert die Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags. Eine Frist wird gesetzt, und rechtliche Schritte werden bei Nichtzahlung angedroht.
An
Betrifft: Rückforderung der Maklerprovision
,
am habe ich einen Maklervertrag über die Vermittlung der Wohnung in in mit Ihnen abgeschlossen.
Entsprechend fiel für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision i.H.v. an. Diese habe ich Ihnen am überwiesen.
Die Höhe der Provision entspricht Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nun habe ich aber in Erfahrung gebracht, dass Sie maximal zwei Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - also insgesamt - verlangen dürfen. Entsprechend ergibt sich eine Überzahlung i.H.v. . Ich fordere Sie daher auf, den zuviel gezahlten Betrag auf mein Konto zu überweisen:
| IBAN: | |
| Inhaber: | |
| Verwendungszweck: |
Sollte der Betrag nicht bis spätestens zum auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Mein Rückforderungsanspruch verjährt drei Jahre nach Zahlung, so dass meine Forderung rechtzeitig geltend gemacht wurde.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
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