Die Zustimmung zur Untervermietung ist eine Erklärung des Vermieters, mit der er dem Mieter erlaubt, einen Teil oder die ganze Wohnung an eine dritte Person – den sogenannten Untermieter – weiterzuvermieten. In Deutschland ist diese Zustimmung in bestimmten Fällen gesetzlich vorgesehen und kann nicht ohne Weiteres verweigert werden.
An
Betrifft: Zustimmung zur Untervermietung
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mit Schreiben vom baten Sie mich, Ihnen die Genehmigung zur Untervermietung von in der in zu erteilen.
Ich lehne eine Untervermietung nicht generell ab. Allerdings möchte ich meine Genehmigung davon abhängig machen, dass Sie mir mitteilen, an wen Sie die Zimmer untervermieten wollen. Ich bitte Sie daher, mir diese Information zukommen zu lassen.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath
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