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Mietspiegel für Westlicher Landkreis Heilbronn vom 19.05.2026 (PLZ Bereich: 74226 - 75050)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Westlicher Landkreis Heilbronn in der Fassung vom 19.05.2026 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 5,93 € und 12,21 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,35 € und 11,63 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 385,45 € und 793,65 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 635,00 € und 1.163,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 5,93 - 7,23 - 8,60
  1925 5,93 - 7,23 - 8,60
  1955 6,34 - 7,74 - 9,21
  1965 6,34 - 7,74 - 9,21
  1975 6,34 - 7,74 - 9,21
  1985 6,61 - 8,06 - 9,59
  1995 6,69 - 8,16 - 9,70
  2000 6,69 - 8,16 - 9,70
  2005 7,01 - 8,55 - 10,17
  2010 7,58 - 9,24 - 11,00
  2015 7,80 - 9,51 - 11,32
  2020 8,41 - 10,26 - 12,21
  2025 8,41 - 10,26 - 12,21
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 6,35 - 7,75 - 9,22
  2000 6,35 - 7,75 - 9,22
  2005 6,66 - 8,12 - 9,66
  2010 7,21 - 8,79 - 10,46
  2015 7,43 - 9,06 - 10,78
  2020 8,01 - 9,77 - 11,63
  2025 8,01 - 9,77 - 11,63

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Hinweis: Dieser Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete für die Städte und Gemeinden Abstatt, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Wüstenrot und Zaberfeld.

Es kommen folgende Zuschläge je nach Wohnlage zur Anwendung:

Brackenheim, Cleebronn, Löwenstein, Nordheim, Obersulm, Schwaigern ± 0 %
Gemmingen, Ittlingen, Wüstenrot - 11,9 %
Eppingen, Güglingen, Kirchardt, Massenbachhausen, Pfaffenhofen, Zaberfeld - 5,8 %
Eberstadt, Illsfeld, Lehrensteinsfeld + 7,0 %
Abstatt, Ellhofen, Leingarten, Neckarwestheim, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg + 12,4 %
Flein + 19,3 %

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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