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Mietspiegel für Bernau bei Berlin vom 01.09.2005 (PLZ: 16321)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Bernau bei Berlin in der Fassung vom 01.09.2005 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,32 € und 6,21 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 5,16 € und 5,97 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 280,80 € und 403,65 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 516,00 € und 597,00 € zu rechnen.

Da der Mietspiegel bereits älter als vier Jahre ist, dürften die aktuellen Mieten inzwischen jedoch höher ausfallen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 4,49 - 4,94 - 5,57
  1925 4,49 - 4,94 - 5,57
  1955 4,32 - 4,77 - 5,11
  1965 4,75 - 4,98 - 5,37
  1975 4,37 - 4,68 - 4,96
  1985 4,32 - 4,84 - 5,20
  1995 5,12 - 5,73 - 6,21
  2000 5,12 - 5,73 - 6,21
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 5,16 - 5,56 - 5,97
  2000 5,16 - 5,56 - 5,97

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.
Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,32 € und 6,21 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 5,16 € und 5,97 € pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel Bernau bei Berlin (01.09.2005) gilt grundsätzlich für frei finanzierte, zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen. Ausgenommen sind in der Regel Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung, möblierte Zimmer sowie gewerblich genutzte Räume. Für Neubauten können abweichende Regelungen gelten.
Der Mietspiegel weist grundsätzlich die Nettokaltmiete aus – also die reine Miete ohne Betriebskosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr, die je nach Objekt erheblich variieren können und daher nicht Bestandteil des Mietspiegels sind.
Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

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