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Mietspiegel für Augsburg vom 01.12.2023 (PLZ Bereich: 86150 - 86199)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Augsburg in der Fassung vom 01.12.2023 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich nur wenig Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 8,47 € und 10,79 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,48 € und 10,06 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 550,55 € und 701,35 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 848,00 € und 1.006,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 8,65
  1925 8,65
  1955 8,47
  1965 8,47
  1975 8,47
  1985 9,10
  1995 9,10
  2000 9,54
  2005 9,90
  2010 10,26
  2015 10,44
  2020 10,79
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 8,48
  2000 8,89
  2005 9,22
  2010 9,56
  2015 9,72
  2020 10,06

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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