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Mietspiegel für Werne vom 01.01.2026 (PLZ: 59368)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Werne in der Fassung vom 01.01.2026 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,26 € und 9,57 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,94 € und 9,42 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 276,90 € und 622,05 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 494,00 € und 942,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 4,26 - 5,65 - 6,56
  1925 4,26 - 5,65 - 6,56
  1955 4,50 - 5,97 - 6,93
  1965 4,50 - 5,97 - 6,93
  1975 4,50 - 5,97 - 6,93
  1985 4,64 - 6,15 - 7,14
  1995 5,09 - 6,75 - 7,83
  2000 5,09 - 6,75 - 7,83
  2005 5,24 - 6,95 - 8,07
  2010 5,24 - 6,95 - 8,07
  2015 6,22 - 8,25 - 9,57
  2020 5,24 - 6,95 - 8,07
  2025 5,24 - 6,95 - 8,07
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 4,94 - 6,60 - 7,68
  2000 4,94 - 6,60 - 7,68
  2005 5,09 - 6,80 - 7,92
  2010 5,09 - 6,80 - 7,92
  2015 6,07 - 8,10 - 9,42
  2020 5,09 - 6,80 - 7,92
  2025 5,09 - 6,80 - 7,92

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,26 € und 9,57 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,94 € und 9,42 € pro Quadratmeter.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Werne für vergleichbare Wohnungen üblicherweise gezahlt wird. Sie wird im Mietspiegel 01.01.2026 auf Grundlage tatsächlich vereinbarter Mieten der letzten Jahre ermittelt und bildet die rechtliche Grundlage für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB.
Der Mietspiegel weist grundsätzlich die Nettokaltmiete aus – also die reine Miete ohne Betriebskosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr, die je nach Objekt erheblich variieren können und daher nicht Bestandteil des Mietspiegels sind.
Dr. Rochus SchmitzMartin BeckerAlexandra Klimatos

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