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Mietspiegel für Tübingen vom 01.12.2024 (PLZ Bereich: 72070 - 72076)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Tübingen in der Fassung vom 01.12.2024 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 8,24 € und 14,63 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,48 € und 14,26 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 535,60 € und 950,95 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 848,00 € und 1.426,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 8,24 - 9,70 - 11,15
  1925 8,24 - 9,70 - 11,15
  1955 8,24 - 9,70 - 11,15
  1965 8,24 - 9,70 - 11,15
  1975 8,31 - 9,78 - 11,25
  1985 8,48 - 9,98 - 11,48
  1995 8,75 - 10,29 - 11,83
  2000 8,86 - 10,42 - 11,98
  2005 8,97 - 10,55 - 12,13
  2010 9,49 - 11,17 - 12,85
  2015 9,95 - 11,71 - 13,47
  2020 10,81 - 12,72 - 14,63
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 8,48 - 9,98 - 11,48
  2000 8,59 - 10,11 - 11,63
  2005 8,70 - 10,24 - 11,78
  2010 9,23 - 10,86 - 12,49
  2015 9,68 - 11,39 - 13,10
  2020 10,54 - 12,40 - 14,26

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 8,24 € und 14,63 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,48 € und 14,26 € pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel Tübingen (01.12.2024) gilt grundsätzlich für frei finanzierte, zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen. Ausgenommen sind in der Regel Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung, möblierte Zimmer sowie gewerblich genutzte Räume. Für Neubauten können abweichende Regelungen gelten.
Der Mietspiegel weist grundsätzlich die Nettokaltmiete aus – also die reine Miete ohne Betriebskosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr, die je nach Objekt erheblich variieren können und daher nicht Bestandteil des Mietspiegels sind.
Dr. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

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