Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.193 Anfragen

Informationspflichten von Inkassobüros

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Art. 2 Abs. 2 Buchst. j der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates ist dahin auszulegen, dass eine Vereinbarung über einen neuen Tilgungsplan, die über ein Inkassobüro zwischen einem Kreditgeber und einem säumigen Verbraucher geschlossen wird, nicht „unentgeltlich“ im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn sich der Verbraucher darin verpflichtet, den Gesamtbetrag des Kredits zu zahlen sowie Zinsen und Kosten, die im ursprünglichen Vertrag über die Gewährung des Kredits nicht vorgesehen waren.

Art. 3 Buchst. f und Art. 7 der Richtlinie 2008/48 sind dahin auszulegen, dass ein Inkassobüro, das für einen nicht getilgten Kredit im Namen des Kreditgebers einen neuen Tilgungsplan vereinbart, aber nur in untergeordneter Funktion als Kreditvermittler beteiligt ist, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, als „Kreditvermittler“ im Sinne von Art. 3 Buchst. f anzusehen ist und nicht der in den Art. 5 und 6 der Richtlinie aufgestellten Verpflichtung unterliegt, dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu erteilen.


EuGH, 08.12.2016 - Az: C-127/15

ECLI:EU:C:2016:934

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.193 Beratungsanfragen

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim