Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.321 Anfragen

Bausparvertrag kann ohne vollständige Ansparung nicht gekündigt werden!

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Bausparkasse steht ein Recht zur Kündigung eines Bausparvertrags aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht zu, solange das Bauspardarlehen nicht zugeteilt und die vereinbarte Bausparsumme nicht vollständig angespart wurde. Da die Bausparkasse während der Ansparphase des Bausparvertrags eine Doppelrolle als Darlehensnehmerin und Darlehensgeberin innehat, ist der Anwendungsbereich von § 489 BGB nicht eröffnet.


LG Karlsruhe, 09.10.2015 - Az: 7 O 126/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant