Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.779 Anfragen

Bürgschaft wird erst nach Aushändigung der Originalurkunde wirksam

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall enthielt die schriftliche Bürgschaftserklärung einer Bank die Regelung, dass die Verpflichtungen aus der Bürgschaft u.a. enden, wenn die Bürgschaftserklärung zurückgegeben wird.

In diesem Fall kommt ein wirksamer Bürgschaftsvertrag in der Regel erst dann zustande, wenn dem Gläubiger die Originalbürgschaftsurkunde ausgehändigt wird.

Das Gericht vertrat vorliegend zudem die Ansicht, dass bereits die wirksame Eingehung der Bürgschaftsverpflichtung von der Übergabe des Originals an den Gläubiger abhängig ist.


OLG Bremen, 12.07.2013 - Az: 2 U 117/12

ECLI:DE:OLGHB:2013:0712.2U117.12.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant