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Unberechtigte Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht kann für die Bank teuer werden!

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einer Bank als Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes sind entgegen § 48 GwG die Kosten eines zivilrechtlichen Eilverfahrens auf Entsperrung eines Kontos ausnahmsweise aufzuerlegen, wenn die Bank nach einer ursprünglichen Geldwäscheverdachtsmeldung im Sinne des § 43 Abs. 1 GwG die Regelungen des Geldwäschegesetzes in erheblichem Ausmaß missachtet. Das ist anzunehmen, wenn die Bank die Frist von drei Werktagen aus § 46 Abs. 1 Nr. 2 GwG, bis zu welcher eine Transaktion durchzuführen ist, vollends missachtet und das Konto unberechtigterweise über einen Zeitraum von mehreren Wochen sperrt.


OLG Frankfurt, 22.01.2024 - Az: 2-01 T 26/23

ECLI:DE:LGFFM:2024:0122.2.01T26.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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