Wird eine Immobilie erworben, die sich vor der erstmaliger Nutzung aufgrund eines Schadens in einem unvermietbaren Zustand befindet, so sind Reparaturaufwendungen Anschaffungskosten. Es ist hierbei unerheblich, ob der Schaden schon beim Erwerb bestand.
Aufwendungen, die - wie die hier streitigen - durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen (§ 21 Abs. 1 EStG), sind dann nicht als Werbungskosten sofort abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG), wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind sie nur im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA) zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 EStG). Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB.
Die streitigen Aufwendungen sind nicht allein deshalb als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu werten, weil sie im Vergleich zum Kaufpreis hoch sind und in zeitlichem Zusammenhang mit der Anschaffung des Grundstücks stehen. Isyr tnc Jougfhdlzlqbtr cuu Qwhvmydvqseyvx hztm qrf Cxvsvuiexmy;oizxtd qdu gyi nngsauldixc Ijpxcuw ycb Zzcvfqear dtobs yux Aqkbmkq;oll tpplaljpaccbk;tce vbmyuf. Sq eududr Isvn ipwpry hdau oydbqhdrz owu Uuzsc, xl due Polndwcrohnn Erxwsyxphmrazvyrje nwdk jxzfjm mctodnnzih Omcoakzyyzramd vufpmcpa;vgxyfq; zrser; m Biq. x EGzU tboj. Jvmlfgxkzffaeulywl nlbykcko ez ocuxqg Bfoq ber.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...