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Versicherungen

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Versicherungen sind eine Verkörperung des Grundprinzips der kollektiven Risikoübernahme. Viele Versicherungsnehmer zahlen einen Beitrag ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalls hieraus einen Schadenausgleich zu erhalten.

Versicherungsunternehmen unterliegen der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei einem Privatversicherungsverhältnis kommt das Versicherungsverhältnis durch einen Vertrag (Versicherungspolice) zustande.

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt in der Privatversicherung die Rechte und Pflichten der Beteiligten innerhalb des Versicherungsvertrages.

Die Versicherungspolice erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen und umfasst u.a. folgende Eckpunkte: Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, Informationspflicht des Versicherers, Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, Offenlegungspflicht des Versicherers und die Festlegung der Vertragslaufzeit.

Stand: (letzte Änderung: 20.05.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Tipp
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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