Versicherungen sind eine Verkörperung des Grundprinzips der kollektiven Risikoübernahme. Viele Versicherungsnehmer zahlen einen Beitrag ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalls hieraus einen Schadenausgleich zu erhalten.
Versicherungsunternehmen unterliegen der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bei einem Privatversicherungsverhältnis kommt das Versicherungsverhältnis durch einen Vertrag (Versicherungspolice) zustande.
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt in der Privatversicherung die Rechte und Pflichten der Beteiligten innerhalb des Versicherungsvertrages.
Die Versicherungspolice erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen und umfasst u.a. folgende Eckpunkte: Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, Informationspflicht des Versicherers, Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, Offenlegungspflicht des Versicherers und die Festlegung der Vertragslaufzeit.
Letzte Änderung: 20.05.2025
Tipp |
---|
Verifizierter Mandant
Verifizierter Mandant