Ein Emissionsprospekt gibt Auskunft über das betreffende Anlageprodukt. Dadurch soll dem Anleger das Wertpapier an sich näher bringen. Weiterhin soll er sich ein Bild von dem Herausgeber des Wertpapiers, dem sog. Emittenten, machen können.
Für Wertpapiere kommt hier seit dem 01.07.2005 das Wertpapierprospektgesetz zur Anwendung. Hier wird die Prospektpflicht für Wertpapiere geregelt. Es werden darin verschiedene Prospekttypen aufgezeigt und geregelt, wann eine Prospektpflicht besteht.
Besteht eine solche Prospektpflicht, dann wird nach dem Wertpapierprospektgesetz eine Ausgestaltung vorgeschrieben. Er wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Prospekt förmlich gebilligt hat, darf er veröffentlicht werden.
Von dem Emissionsprospekt zu unterscheiden ist der Verkaufsprospekt. Hierzu finden sich die entsprechenden Regelungen im Verkaufsprospektgesetz. Dies sind Vermögensanlagen, die nicht in Wertpapieren verbrieft sind. Hierunter zählen beispielsweise Anteile an Fonds.
Vermittelt die Bank dem Anleger eine Kapitalanlage, für die eine Prospektpflicht besteht, dann unterliegt sie auch häufig einigen Aufklärungspflichten.
Voraussetzung für eine Prospekthaftung ist der Prospektmangel. Ein Prospektmangel liegt vor, wenn wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Auch darf das Gesamtbild der Risikohinweise nicht gezielt so undeutlich gemacht werden, dass der Anleger die entsprechenden Risiken nicht mehr erkennen kann.
Ein Prospektmangel führt unter Umständen zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers.