Staubschutz wegen Großbaustelle ausgeschlagen - Vermieter haftet!
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall kam es aufgrund einer Großbaustelle zu einer erheblichen Staubentwicklung. Das Bauunternehmen bot dem Vermieter eines in einem Einkaufszentrum gelegenen Ladenlokals an, Schutzmaßnahmen gegen die Staubentwicklung zu ergreifen. Der Vermieter schlug das Angebot jedoch aus. In diesem Fall haftet der Vermieter für Schäden, die an den Waren seines Gewerbemieters aufgrund der Staubeinwirkung entstehen.
BGH, 24.06.2015 - Az: XII ZR 78/14
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...