Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.860 Anfragen
Betriebspflicht auch nach Raubüberfall
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Tatsache, daß ein gewerblicher Mieter Opfer eines Raubüberfalls geworden ist und aufgrund der folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (angeblich) der Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, ist hinsichtlich der Betriebspflicht unerheblich.
Bei Verhinderung muß sich Dritter bedient werden. Dies gilt auch dann, wenn dies die finanziellen Möglichkeiten überschreitet, da die Inanspruchnahme einer Hilfskraft dem unternehmerischen Risiko des Mieters zuzurechnen ist.
OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - Az: I-10 W 17/07
ECLI:DE:OLGD:2007:0315.I10W17.07.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️