Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.468 Anfragen

Verzögerte Brieflaufzeiten bei privaten Zustelldiensten und günstigere Berechnung der Klagefrist

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei Einschaltung privater Zustelldienste durch das Finanzamt sind Zweifel an der gesetzlichen Vermutung angebracht, wonach der Steuerbescheid dem Empfänger als am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post bekanntgegeben gilt.

Oftmals (so auch vorliegend) werden Sendungen an Empfänger außerhalb des eigentlichen Zustellbezirks des privaten Zustelldienstes an die Deutsche Post AG zur Weiterbeförderung übergeben (Weiterleitung).

Die einmonatige Klagefrist beginnt in solchen Fällen erst mit dem vom Empfänger behaupteten späteren Zugangszeitpunkt zu laufen, sofern es der Finanzbehörde nicht gelingt, ihrerseits den Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums nachzuweisen.

Im zu entscheidenden Fall hatte der private Zustelldienst die Weiterleitung erst am Folgetag nach Aufgabe der Sendung vorgenommen, so dass bereits ein Drittel des Drei-Tages-Zeitraums verstrichen war, ohne dass die Sendung überhaupt befördert worden wäre.

Die Drei-Tages-Fiktion war hierdurch so schwer erschüttert, dass sie zur Berechnung der Klagefrist nicht mehr angewendet werden konnte.


FG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - Az: 2 K 3274/11

ECLI:DE:FGBW:2013:0227.2K3274.11.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.468 Beratungsanfragen

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant