Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.191 Anfragen

Betriebsschließung eines Sonnenstudios wegen der Corona-Pandemie

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 32 Sätze 1, 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sind verfassungskonform und genügten auch im November 2020 noch dem Parlamentsvorbehalt.

Der Rückgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel, der um der effizienten Gefahrenabwehr Willen in atypischen Situationen gerade auch intensive Grundrechtseingriffe und Grundrechtseingriff gegenüber einer Vielzahl von Personen rechtfertigt, wird erst unzulässig, wenn die Situation von einer atypischen zu einer typischen geworden ist und sich für die Maßnahme Standards entwickelt haben.

Die Schließung von Solarien als Teil eines Gesamtkonzepts zur Kontaktreduzierung in der Bevölkerung stellte sich Anfang November 2020 als notwendige Schutzmaßnahme dar.


OVG Bremen, 23.03.2022 - Az: 1 D 349/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.191 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant