Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.485 Anfragen

Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Tantramasseur ist verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden und regelmäßig an einer durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen gesundheitlichen Beratung teilzunehmen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat daher die Klage eines Betroffenen gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Mettmann abgewiesen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt:

Bei den von dem Kläger gegen Entgelt angebotenen Massagen handele es sich um sexuelle Dienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes, weshalb der Kläger als Prostituierter im Sinne der Vorschrift anzusehen sei. Dem Gesetz liege insoweit ein weites Verständnis von Prostitution und sexuellen Dienstleistungen zu Grunde. Entgegen der Auffassung des Klägers treffe der Zweck des Gesetzes, der u. a. im Schutz der Gesundheit der beteiligten Personen bestehe, auch auf ihn zu, da bei der in Rede stehenden Dienstleistung ein erhöhtes Risiko bestehe, sich mit Geschlechtskrankheiten zu infizieren.

Da der Frage, was unter einer „sexuellen Handlung“ zu verstehen ist, wegen der vielschichtigen Fallgestaltungen eine über den konkreten Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme, hat das Gericht die Berufung beim OVG Nordrhein-Westfalen zugelassen.


VG Düsseldorf, 17.11.2021 - Az: 29 K 8461/18

Quelle: PM des VG Düsseldorf

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg