Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.905 Anfragen

Keine Pauschalbesteuerung für eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Lohnsteuer für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier nicht mit dem Pauschsteuersatz von 25% erhoben werden darf.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin veranstaltete im Oktober 2015 eine Jahresabschlussfeier, zu der nur angestellte Führungskräfte eingeladen waren. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich auf ca. 17.000 € und umfassten Speisen, Getränke, Dekoration und Unterhaltungsangebote. Diesen Betrag versteuerte die Klägerin pauschal mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dem folgte das Finanzamt nach Durchführung einer Lohnsteueraußenprüfung nicht, da die Veranstaltung nicht allen Arbeitnehmern der Klägerin offen gestanden habe.

Der 8. Senat des Finanzgerichts Münster hat die Klage abgewiesen.

Die gesamten Aufwendungen für die als Betriebsveranstaltung im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG anzusehende Jahresabschlussfeier führten unstreitig zu Arbeitslohn der Teilnehmer. Die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG setze nach der Rechtsprechung des BFH aber voraus, dass die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen stehe. Trotz der zeitlich erst dieser Rechtsprechung eingeführten Legaldefinition der Betriebsveranstaltung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG sei das Merkmal des „Offenstehens“ weiterhin Voraussetzung für die Anwendung der Pauschalbesteuerung. Zweck der Pauschalbesteuerung sei es, eine einfache und sachgerechte Besteuerung der Vorteile zu ermöglichen, die bei der teilnehmenden Belegschaft im Ganzen, also von Arbeitnehmern aller Lohngruppen, anfielen. Dieser Regelungszweck habe durch die Einführung der Legaldefinition nicht geändert werden sollen.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


FG Münster, 20.02.2020 - Az: 8 K 32/19 E,P,L

ECLI:DE:FGMS:2020:0220.8K32.19E.P.L.00

Quelle: PM des FG Münster

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant