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Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der Nichteinhaltung der DSGVO
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Mitbewerber (vorliegend: Rechtsanwälte) sind befugt, Datenschutzverstöße gegen die DS-GVO im Wege eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs geltend zu machen. Es besteht das erforderliche Wettbewerbsverhältnis aufgrund der Möglichkeit als Rechtsanwalt bundesweit tätig zu werden. Gem. § 8 Abs. 3 UWG ist der Antragsteller daher aktiv legitimiert die beanstandeten Gesetzesverstöße geltend zu machen.
Die erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das rechtsverletzende Verhalten indiziert. Somit ist der Verfügungsanspruch gegeben.
Hinweis: Die Entscheidung steht im Gegensatz zu LG Bochum, 07.08.2018 - Az:
I-12 O 85/18.
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Natalie Reil, Landshut