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Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der Nichteinhaltung der DSGVO

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Mitbewerber (vorliegend: Rechtsanwälte) sind befugt, Datenschutzverstöße gegen die DS-GVO im Wege eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs geltend zu machen. Es besteht das erforderliche Wettbewerbsverhältnis aufgrund der Möglichkeit als Rechtsanwalt bundesweit tätig zu werden. Gem. § 8 Abs. 3 UWG ist der Antragsteller daher aktiv legitimiert die beanstandeten Gesetzesverstöße geltend zu machen.

Die erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das rechtsverletzende Verhalten indiziert. Somit ist der Verfügungsanspruch gegeben.

Hinweis: Die Entscheidung steht im Gegensatz zu LG Bochum, 07.08.2018 - Az: I-12 O 85/18.


LG Würzburg, 13.09.2018 - Az: 11 O 1741/18 UWG, 11 O 1741/18

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