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Urteile - Namensrecht

Familienrecht

Das Namensrecht kommt u.a. dann ins Spiel, wenn eine Hochzeit ansteht, ein Name für das Kind ausgesucht werden soll, bei einer Adoption aber auch dann, wenn es darum geht den Nachnamen oder Vornamen zu ändern.

Ehepartner sind dazu angehalten, per Namenserklärung einen gemeinsamen Namen anzunehmen. Eine Verpflichtung hierzung besteht jedoch nicht.

Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen die Eltern den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder. Ansonsten erhält das Kind den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.

Den verheirateten Eltern steht gemeinsam das Recht zu, den Vornamen des Kindes zu bestimmen. Dabei sind sie in ihrer Wahl weitgehend frei.

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R.Münch, Langenfeld

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