Wurde für die Finanzierung des Baus eines im hälftigen Miteigentum der Ehepartner stehenden Hauses von den Eltern eines der Ehepartner ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt, so kann die Zuwendung dem Anfangsvermögen des beschenkten Ehegatten nur zur Hälfte zugerechnet werden. Die andere Hälfte bleibt bei der Berechnung des Anfangsvermögens des Schwiegerkindes unberücksichtigt.
OLG Köln, 26.08.2008 - Az: 4 UF 38/08
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