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Zugewinnausgleich und gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einer Ehegatteninnengesellschaft kommt ein Ausgleichsanspruch eines Ehegatten nicht erst dann in Betracht, wenn der
Zugewinnausgleich nicht zu einem angemessenen Ergebnis führt.
Ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht vielmehr neben einem Anspruch auf Zugewinnausgleich.Auch im Rahmen einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft setzt die Annahme einer nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilenden Zusammenarbeit der Partner einen zumindest schlüssig zustande gekommenen Vertrag voraus.
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