Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.627 Anfragen

Vermögensausgleich im Rahmen des Zugewinnausgleichs

Familienrecht | Lesezeit: ca. 13 Minuten

1. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs kann über den Anspruch auf Vermögensausgleich nach § 40 FGB/DDR durch Teilurteil vorab entschieden werden.

2. Bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs bleiben wertsteigernde oder werterhaltende Maßnahmen außer Ansatz, die vor der Eheschließung erfolgten.

3. Die Verjährung des Ausgleichsanspruchs bestimmt sich nur hinsichtlich des Beginns, nicht aber hinsichtlich ihres Ablaufs nach § 40 Abs. 2 Satz 2 FGB/DDR.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Amtsgericht durfte über den Ausgleichsanspruch durch Teilurteil vorab entscheiden. Ein Teilurteil kann dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruches unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse auch durch das Rechtsmittelgericht nicht besteht.

Dies ist dann der Fall, wenn das Teilurteil einen quantitativ, zahlenmäßig oder auf sonstige Weise bestimmten Teil des teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend bescheidet.

Vorliegend verlangt der Antragsteller weder die Feststellung einer Anspruchsgrundlage noch die Beurteilung bloßer Elemente einer Schadensersatzforderung oder einen unselbständigen Rechnungsposten, sondern er verfolgt einen von seinem Zugewinnausgleichsanspruch prozessual selbständigen Anspruch, der nach der Überleitung in den BGB-Güterstand zu seinem Anfangsvermögen zählt und das der Antragsgegnerin mindert.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant