Unterläßt es ein Selbstständiger eine Altersvorsorge zu betreiben, so kann dies den Ausschluß des Versorgungsausgleichs rechtfertigen, wenn dieses Verhalten als illoyal und grob leichtfertig zu bewerten ist.
OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - Az: 2 UF 267/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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