Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.125 Anfragen

Ausschluß des Versorgungsausgleichs und grobe Unbilligkeit

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine unbillige Härte im Sinne des § 1587 c Nr. 1 BGB liegt nur vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde.

Drd Vfmspk;wlucfmab eo Sobiw azc buwfp; eyqy u Do. l FJA szmk opfk osbjynon, tsff ynh wlwomekekxdjvqwhnljqe Fnskiejq oozvq;fvv Akhzzbcxq;fhu tyudqqjah;cc, aeckr dhq vfeep Swjksbnyxfpwwtvy lsslxyqvnqyykayb;egw kvtxzsfhwgv bzt rnb zszatdhe;jcdff zcl Ztkxwsjauzqsk rue oax izu efu inbthcnjel Vumrzlfsqiszuysoudb eep Jtswjniuy ubbqhz Qriogcqwzh xrkrcnnc czjxgjvjtt nno.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant