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Vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren für eine ausländische Unterhaltsentscheidung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung
Das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren nach den Vorschriften des Auslandsunterhaltsgesetzes, welches der Ausführung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen auf unionsrechtlicher oder staatsvertraglicher Grundlage dient, ist kraft verfahrensrechtlichen Zusammenhangs Unterhaltssache und damit Familienstreitsache.

Unbeschadet der Qualifikation des Klauselerteilungsverfahrens als Familienstreitsache hängt die Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 43 AUG nicht von einer fristgebundenen Beschwerdegründung ab; § 117 Abs. 1 FamFG ist nicht anwendbar.


BGH, 31.05.2017 - Az: XII ZB 122/16

ECLI:DE:BGH:2017:310517BXIIZB122.16.0

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen

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