Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.096 Anfragen

Elterngeld als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Legt der einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegende Unterhaltspflichtige seine tatsächlichen Einkünfte nicht dar, so muss er sich zur Zahlung des Mindestunterhalts als leistungsfähig behandeln lassen.

Elterngeld ist nur insoweit unterhaltsrechtlich als (relevantes) Einkommen zu betrachten, als es den Sockelbetrag von 300 € bzw. bei Inanspruchnahme des halben Elterngeldes 150 € überschreitet.

Für den Fall, dass der das Elterngeld Beziehende als Unterhaltsberechtigter seinen Unterhalt verwirkt hat oder als Unterhaltsverpflichteter einer gesteigerten Obliegenheit ausgesetzt ist, ist das Elterngeld aber ausnahmsweise vollständig zuzurechnen.


OLG Brandenburg, 23.12.2010 - Az: 9 UF 79/10

ECLI:DE:OLGBB:2010:1223.9UF79.10.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe