Auch festgeschriebene Unterhaltsschuld ist nicht in Stein gemeißelt!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde im Unterhaltsvergleich ein Unterhaltsbetrag als nicht abänderbar und etwaiges Einkommen des Unterhaltsberechtigten nicht anrechenbar vereinbart, so bedeutet dies nicht, dass der geschuldete Betrag nicht nachträglich wegen geänderter