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Auch festgeschriebene Unterhaltsschuld ist nicht in Stein gemeißelt!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde im Unterhaltsvergleich ein Unterhaltsbetrag als nicht abänderbar und etwaiges Einkommen des Unterhaltsberechtigten nicht anrechenbar vereinbart, so bedeutet dies nicht, dass der geschuldete Betrag nicht nachträglich wegen geänderter

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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