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Zustimmungspflicht zur Durchführung des Realsplittings?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unterhaltsempfänger ist zur Zustimmung der Durchführung des begrenzten Realsplittings, nicht aber zur Unterzeichnung der Anlage U verpflichtet. Die Zustimmungserklärung zum begrenzten Realsplitting hängt nicht von der entsprechenden Verpflichtungserklärung des Unterhaltsverpflichteten ab, wenn keine Nachteile des Unterhaltsberechtigten auszugleichen sind.


OLG Brandenburg, 02.01.2008 - Az: 9 UF 188/07

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