Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.862 Anfragen

Eigentumswohnung verkauft - Erlös für den Unterhalt

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Verkauf einer Eigentumswohnung durch die geschiedene Ehefrau ist bei der Ermittlung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen, wenn der Erlös nicht das alleinige Vermögen darstellt und die Verwertung nicht unwirtschaftlich ist.

In diesem Fall kann der Ehefrau die Verwertung zu Unterhaltszwecken zugemutet werden.

Ist die unterhaltsberechtigte Ehefrau gem. § 1577 Abs. 3 BGB gehalten, zur Abdeckung seines Unterhaltsbedarfs den Vermögensstamm zu verwerten, so ist der Verteilungszeitraum des zu verwertenden Vermögens - beginnend mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils - nach der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten zu bemessen.


OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - Az: 9 UF 77/06

ECLI:DE:OLGSL:2007:0516.9UF77.06.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant