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Nach Scheidung Kind adoptiert - keine Minderung des nachehelichen Unterhalts

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird nach Rechtskraft der Scheidung ein Kind des neuen Ehegatten adoptiert, so werden durch die resultierende Unterhaltspflicht die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt.

Dieser Umstand ist durch die vorangegangene Ehe nicht mitbestimmt, ein gleiches gilt für die spätere Aufnahme von Verbindlichkeiten.

Daher ist der Unterhalt für das adoptierte Kind nicht zur Bedarfsbestimmung vorab vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzusetzen.


OLG Celle, 11.04.2007 - Az: 15 UF 221/06

ECLI:DE:OLGCE:2007:0411.15UF221.06.0A

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