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Außereheliches Verhältnis - Unterhaltsverwirkung nur bei Trennung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

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Die während der Ehe erfolgte Aufnahme eines nachhaltigen, auf längere Dauer angelegten intimen Verhältnisses mit einem anderen Partner kann auch ohne Begründung eines eheähnlichen Zusammenlebens einen Verwirkungsgrund darstellen, wenn das intime Verhältnis unter Trennung vom Ehegatten erfolgte.

In diesem Fall handelt es sich um eine Abkehr vom Grundsatz der Gegenseitigkeit und somit um eine schwer wiegende Distanzierung von den ehelichen Bindungen.

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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

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