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Wiederverheiratung - Unterhaltsvorschuß zurückzahlen!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Elternteil, das für ein bei ihm lebendes Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz bezieht, ist verpflichtet, diese zurückzuerstatten, wenn eine Wiederverheiratung trotz Belehrung des Jugendamtes nicht angezeigt wird.
Die Voraussetzungen für

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RJanson, Rodenbach
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim