Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.753 Anfragen

Ändert sich mit der Tätigkeit auch der Unterhalt?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht bei jeder Änderung der Einkommensverhältnisse liegt ein Karrieresprung vor, der die Höhe des Unterhaltes nicht beeinflußt.
Im vorliegenden Fall verneinte das Gericht einen Karrieresprung, da der Unterhaltspflichtige vom Nah- in den Fernverkehr gewechselt hatte und aufgrund verlängerter Arbeitszeiten und besonderer Zuschläge deutlich mehr verdiente.
Der Unterhalt war in diesem Fall anzupassen.


OLG Köln - Az: 25 UF 222/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant