Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.376 Anfragen

Ist weniger Unterhalt zu zahlen, wenn minderjährige Kinder betreut werden?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden von einem unterhaltspflichtigen Ehegatten minderjährige Kinder betreut, so muss dieser grundsätzlich weniger Unterhalt an den vom Unterhaltspflichtigen getrennten Ehegatten zahlen.

Die entstehenden Betreuungskosten darf der Unterhaltspflichtige nämlich vom Einkommen absetzen.

Darüber hinaus ist für jedes zu betreuende Kind ein altersabhängiger Betreuungsbonus zu gewähren. Bis zur Einschulung wurde vom Gericht ein Bonus von 300,00 € pro Kind und Monat festgelegt. Danach wurde der Bonus bis zum Ende der Grundschulzeit auf 200,00 € und anschließend bis ca. Ende des 14. Lebensjahres auf 150,00 € festgelegt.


OLG Koblenz, 30.01.2003 - Az: 9 WF 25/03

ECLI:DE:OLGKOBL:2003:0130.9WF25.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg